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Wird bei der Genehmigung von Veranstaltungen mit zweierlei Maß gemessen?

Papenburg, 06.08.2013: Arthur van Hese beklagte sich darüber, dass er für ein Oktoberfest im Bayernzelt auf dem Kinovorplatz keine Genehmigung erhalten habe. Jetzt plant die Landesgartenschau Papenburg 2014 gemeinnützige Durchführungsgesellschaft mbH am 16. August ein "Sommernachtsfest" aus Anlass des 5. Countdowns der Landesgartenschau auf der Alten Werft. Nach Auskunft des Veranstaltungsmanagements soll die Party bei schönem Wetter draußen stattfinden.
Für die SPD-Fraktion stellt sich die Frage, ob diese Veranstaltung sich in der Genehmigungspraxis von dem Oktoberfest von Artur Hese unterscheidet? Wenn ja, warum wurde für das Sommernachtsfest eine Ausnahmegenehmigung gegeben? Oder wurde gar keine Genehmigung beantragt? Die SPD-Fraktion wünscht, dass beide Veranstaltungen durchgeführt werden. Aber es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Weiterhin wünscht die SPD Auskunft, ob bereits weitere Veranstaltungen wegen der Einhaltung der Nachtruhe abgelehnt wurden.
Bei der Planung für das Kino begrüßte die SPD-Fraktion vor allem den Kinovorplatz und seine belebende Wirkung für den Hauptkanal. Jetzt müssen wir feststellen, dass eine solche Belebung von der Stadtverwaltung augenscheinlich nicht gewollt wird. Die SPD-Fraktion fordert deshalb die Stadtverwaltung auf, ihre konzeptionellen Vorstellungen für die Nutzung des Kinovorplatzes im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus vorzulegen. Gleichzeitig soll im Feuerwehr-/Präventionsausschuss als dem zuständigen Ausschuss für die städtische Ordnung darüber berichtet werden, wie Ausnahmegenehmigungen für das Nachruhegebot nach dem Lärmemissionsgesetz erteilt wurden und einen Vorschlag für die zukünftige Genehmigungspraxis vorzulegen.