PRESSEMITTEILUNG
Senioren der SPD kritisieren Fortschreibung der Mietwerterhebung des Landkreises
Papenburg, 02.03.2018: Die SPD-Arbeitsgemeinschaft 60plus Papenburg (SPD-AG60+) begrüßt die Anhebung der der angemessenen Kosten der Unterkunft für
Wohngeldempfänger zum 01.04.2018. Nach der letzten Festlegung am 01.04.2016 war eine Anpassung dringend notwendig. Aber immer noch setzt der Landkreis für Papenburg die Wohngeldobergrenze für anzuerkennende
angemessene Unterkunftskosten zu niedrig an, so dass Wohngeldempfänger kaum noch Mietwohnungen zu diesen Bedingungen finden. Schon bei der ersten Erhebung wurden lediglich Daten zusammen getragen, die auf
freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt wurden. Es flossen zum Beispiel in Papenburg nicht genügend Daten von Mietwohnungen privater Vermieter ein, so dass sich in Papenburg niedrigere Werte als in allen
emsländischen Kommunen ergeben haben. Weiterhin sind die Angebotsmieten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Weil in Papenburg der Wohnungsmarkt äußerst angespannt ist, findet man in Papenburg keine
Wohnungsangebote, die innerhalb der Grenzen der Unterkunftskosten liegen. Die Beträge entsprechen nicht einmal der Nettokaltmiete. Es ist nach Auffassung der SPD-AG60+ nicht verständlich, dass z.B. in Papenburg die
Obergrenze für 2-Personenhaushalte bei 386,00 Euro und in Meppen und Lingen bei 409,00 Euro liegen und auch in Rhede bei 402,00 Euro. Leidtragende sind die Wohngeldempfänger, die die Mehrkosten oberhalb der
Obergrenzen selbst tragen müssen. Papenburger Mieter werden durch diesen ungerechten Unterschied und durch die Verdrängung durch Werkvertragsarbeiter auf dem Wohnungsmarkt doppelt belastet. Die SPD-AG60+ fordert die
Kreistagsabgeordneten auf, den Landkreis zu veranlassen eine realistische Bestandsaufnahme und veränderte Fortschreibung der Angemessenheitsrichtwerte zu drängen.
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